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In Kürze wieder für Sie geöffnet 

Silvesterverkauf 2024

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Herzlich willkommen im Online-Auftritt der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer, Ihrem schwäbischen Spezialisten für hochwertiges Feuerwerk.

Zugegeben, große Supermarkt- und Baumarkt-Ketten können es sicher günstiger – aber keinesfalls besser! Nur bei uns finden Sie hochwertiges Silvesterfeuerwerk der Firmen NicoPyrotradeZink, Pyroprodukt und Fire-Event in einer derart großen Auswahl. Bei uns werden Sie zudem kompetent auch von erfahrenen Pyrotechnikern beraten – damit Ihr Feuerwerk nicht einfach verpufft, sondern zu einem Spektakel wird, von dem die ganze Nachbarschaft erzählt – bombensicher! 

Hier gelangen Sie hier zur Extraseite mit den gebündelten Infos zur Artikelliste, den Komplettpaketen und vielem mehr.

Neu 2024: Zahlung mit EC-Karte möglich


Bitte nutzen sie unbedingt die Möglichkeit der Vorbestellung

Ihr Vorteil: Sie können schon ab November in der Artikelliste stöbern, die Bestellliste ausfüllen und uns zukommen lassen. Wir richten Ihre Ware her und Sie holen Ihr Feuerwerk ganz entspannt und ohne Wartezeit bei uns ab - idealer Weise am zweiten Verkaufstag.

Besuchen Sie unseren Werksverkauf in Gersthofen bei Augsburg!

 

Unsere Öffnungszeiten an den drei heißesten Tagen des Jahres 2024:

Samstag

28.12.2024

   07:00 - 19:00   

Montag

30.12.2024

   08:00 - 19:00   

Dienstag

31.12.2024

   08:00 - 14:00   

 

Allgemeine Anmerkungen

  • Sogenanntes Silvesterfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F2) darf ohne Beschränkung nur an den drei letzten verkaufsoffenen Tagen eines Jahres abgegeben werden (29. bis 31. Dezember). Fällt einer der drei Verkaufstage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember.
  • Das Abbrennen der Feuerwerksartikel ist jedoch nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet – die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

 

Versand von Feuerwerkskörpern

Aus logistischen Gründen beträgt der Mindestbestellwert für den Versand von Feuerwerksartikeln der Kategorie F2 300 Euro.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Auslieferung der Ware ca. 2 bis 3 Tage vor Silvester ausschließlich per Spedition. Die Frachtkosten sind abhängig von Lieferort und Liefermenge.

Über die genauen Frachtkosten informieren wir Sie bei jeder Bestellanfrage per Mail – daher bitte unbedingt eine gültige Mailadresse und Ihren Wohnort vermerken.

Achtung: Bei Bestellungen per Fax oder E-Mail ist als Altersnachweis unbedingt eine Kopie des Personalausweises beizufügen; das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Bitte beachten Sie dazu auch die gesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben jetzt endgültig Ihre Lust entfacht, Sie können den nächsten Jahreswechsel nun nicht mehr abwarten und möchten schon jetzt, unter dem Jahr, Ihr ganz persönliches Feuerwerk abbrennen? Kein Problem – besuchen Sie unsere Seite Ganzjahresverkauf und wir zeigen Ihnen, wie Ihr Wunsch Wirklichkeit werden kann.

Haben Sie weitere Fragen und benötigen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie ganz einfach mit uns Kontakt auf. 

 

Wachsfackeln

Herzlich willkommen im Online-Auftritt der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer, Ihrem schwäbischen Spezialisten für hochwertiges Feuerwerk. Unser Geschäft umfasst nicht nur das Abbrennen von Feuerwerken der verschiedensten Gattungen, sondern auch die Herstellung und natürlich den Verkauf von pyrotechnischen Artikeln. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Produkte aus unserem Wachsfackel-Sortiment. Daneben verkaufen wir unter anderem ganzjährig Feuerwerksartikel der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) und  Bengalfeuer, Rauchartikel und Bühneneffekte. Bitte lesen Sie vor einer Anfrage unsere Lieferbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihren Wohnort an, ansonsten kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden – vielen Dank.

 

fackel

Bei unserer Fackel handelt es sich um hochwertige Ware, gefertigt aus einem wachsgetränktem Schnurgeflechtwickel, in welchen vor der Verwendung der gedrechselte Holzgriff eingedrückt wird. Dadurch ist ein sicherer Halt der Fackel gewährleistet. Beste Qualität "Made in Germany"! Auf Wunsch kann ein stabiler, wiederverwendbarer Tropfschutz aus dickerem Karton mitgeliefert werden. Das obere Ende der Wachsfackel lässt sich durch die abstehenden Schnurenden spielend leicht mit einem gewöhnlichen Feuerzeug entzünden. Brenndauer ohne Wind bei idealen Bedingungen 45, 90 bzw. 120 Minuten (Flamme immer weg von der Fackel, siehe Abb.). Wird eine noch längere Brenndauer gewünscht, empfehlen wir unsere Wachs-Flammschalen mit bis zu 8 Stunden Brenndauer. Unter Fackellänge verstehen wir selbstverständlich nur die Länge des Geflechtwickels ohne Griff, daher auch die lange Brenndauer im Vergleich zu anderen Angeboten. Unsere Fackeln eignen sich hervorragend für Nachtwanderungen, Umzüge, Schlittenfahrten, Ritterspiele oder zur romantischen Illumination bei einer Hochzeit oder Gartenparty. Da Wachsfackeln kein Gefahrgut darstellen, können sie problemlos als Paket per Post / DPD verschickt werden. Mindestabnahme bei Versand: 50 Stück (= 1 Verpackungseinheit / VPE). Frachtkosten pro Paket bei DPD oder DHL ab ca. 10 EUR incl. 19% MwSt. (gewichtsabhängig). Das Porto berechnet sich aus dem Gesamtgewicht.

Bei Selbstabholung besteht keine Mindestabnahmemenge.

wachsfackel

 

Wachsfackeln

Bezeichnung Staffel Stückpreis
inkl. MWSt.
Gewicht pro VPE
Wachsfackel
30 cm lang
bis 45 Minuten Brenndauer
Einzeln a.A.

7kg

50 Stück
  1 VPE
a.A.
500 Stück
  10 VPE
a.A.
Wachsfackel
45 cm lang
bis 90 Minuten Brenndauer
Einzeln a.A.

9kg

50 Stück
  1 VPE
a.A.
500 Stück
  10 VPE
a.A.
Wachsfackel
65 cm lang
bis 120 Minuten Brenndauer
Einzeln a.A.

11,5kg

50 Stück
  1 VPE
a.A.
500 Stück
  10 VPE
a.A.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

Sicherheitshinweise / Gebrauchshinweise

  • Fackeln nur im Freien verwenden.

  • Einstufung der Brandgefahr der örtlichen Feuerwehr beachten (Waldbrandwarnstufen).

  • Fackeln niemals in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen, trockenem Gras oder Gehölz verwenden.

  • Holzgriff mit der rechteckigen Seite voran zur Hälfte in den Gewebewickel stecken.

  • Beim Anzünden: Fackel waagrecht halten und loses Gewebe bzw. Fasern stirnseitig anzünden, dabei Fackel nach Bedarf drehen.

  • Fackel immer leicht schräg mit dem Wind halten, bei stärkerem Wind entsprechend flacher, so dass die Flamme der Fackel möglichst parallel zum Fackelkörper und von der Spitze weg verläuft. Ein Ausbreiten der Flamme über den Wachswickel wird dadurch vermieden. Andernfalls wird zu viel Wachs aufgeschmolzen, was zu einer Verkürzung der Brenndauer um bis zu 25% und Abtropfen von Wachs führt.

  • Fackel generell von Kleidung oder empfindlichen Materialien fernhalten. Durch Schräghalten (s.o.) kann ein Abtropfen von Wachs auf die Hand, den Arm oder die Kleidung zuverlässig vermieden werden.

  • Ist die Fackel fast vollständig abgebrannt, ist die Restfackel möglichst waagrecht am äußersten Ende zu halten, um die Hand vor Feuer und Wachs zu schützen.

  • Anwesende Kinder nie unbeaufsichtigt lassen.

 

Links

Herzlich willkommen auf der Link-Seite der Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer aus Gersthofen bei Augsburg.

Sie sind über diese Seite auf unsere Homepage gestoßen und kennen uns noch nicht? Dann durchstöbern Sie doch einfach mal unsere Seiten. Sie erfahren viel Wissenswertes zu den verschiedensten Feuerwerksarten wie Bodenfeuerwerk, Barockfeuerwerk, Bengalfeuerwerk, Großfeuerwerk oder gar Musikfeuerwerk. Daneben nehmen wir Sie mit auf eine Reise in die mehr als 150 jährigen Geschichte der Firma Sauer und selbstverständlich finden Sie viele Filme und Bilder, um sich die perfekte Anregung für Ihr ganz persönliches Feuerwerk zu holen.

Sie haben schon alle Seiten unserer Homepage durchstöbert, haben vollständig Feuer gefangen und möchten noch viel mehr zum Thema Feuerwerk wissen? Dann surfen Sie doch einfach mal über einen der zahlreichen, nachfolgenden Links zu

Wir wünschen Ihnen viel Spaß.

(Zum Öffnen Logos anklicken)

Sollten Sie gerne Aufnahme in nachfolgende Listen wünschen, senden Sie bitte eine kurze Anfrage an unseren Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Hersteller

Fire Event Fire-Event - unser Top-Lieferant aus Österreich; Spezialist für Qualitätsfeuerwerk.

 

weco b

 

Europas Nummer 1 der Feuerwerks-Hersteller.

 

nico b

 

 

 

Nico Feuerwerke – Qualitätsfeuerwerke für Europa

 

Berckholtz

 

 

JGW Berckholtz - Deutschlands älteste Feuerwerksmarke

Inzwischen wieder aktiv und in aller Freundschaft mit der Fa. Sauer verbunden 

 

 

Sauer b

 

 

Feuerwerkfabrik Fritz Sauer – Deutschlands älteste Feuerwerksfabrik – Qualität aus Tradition und Leidenschaft

 

 zink b

 

Die Zink-Feuerwerk GmbH produziert in Cleebronn   überwiegend Großfeuerwerk und pyrotechnische Munition für Kunden weltweit

 

safex b

 

Safex – Spezialeffekte für Bühne, Film und Fernsehen

 

Partner der Firma Sauer

 

heigl b

 

Peter Heigl (A-5310 Mondsee) ist Vertrieb- und Ansprechpartner für unsere Produkte in Österreich. Bei Ihm sind Sie immer in guten Händen.

 

Conzept2000

 
Conzept 2000 - Veranstaltungen & Feuerwerke
Egal ob Betriebsfeier, Hochzeit, Stadtfest, uvm. - Conzept 2000 ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Veranstalter für Catering, Künstler und natürlich Feuerwerke.

 

galaxis b

Galaxis Funkzündsysteme – Meisterklasse für Meister-Feuerwerke. Auch die Firma Sauer arbeitet mit dieser professionellen Zündanlage

 Ex-Sepa Lastschrifteinzug

Lastschriften in Excel mit Ex-Sepa erstellen. Sehr ausgereift und Eingabefehler werden frühzeitig erkannt, so dass weniger Kosten entstehen.

 

 

Fanseiten

 

Feuerwerknet b

 

 

Markus Klatt Informiert auf seiner Homepage umfassend über Feuerwerk und Feuerwerkskörper, so daß hier die meisten Fragen beantwortet werden.

 

feuerwerk-kalender b

 


Der Feuerwerk-Kalender von Dirk Endres. Hier wird man fündig, wenn man nicht genug vom Feuerwerk haben kann. Jedes   Feuerwerk kann hier gemeldet werden und wird prompt eingetragen.

 

 

feuerwerk-fanpage b

 

 

FEUERWERK-FANPAGE - Das Feuerwerk-Fan-Portal mit Infos rund um Feuerwerk und Pyrotechnik

 

 

Nützliche Informationen

 

BAM b

 

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – die unumgängliche Anlaufstelle für Sicherheit und Zulassung rund ums Feuerwerk

 

vpi b

 

 

Die "Kunstfeuerwerk-Fabrik Fritz Sauer" ist selbstverständlich als Feuerwerk-Hersteller vollwertiges Mitglied im Verband der pyrotechnischen Industrie, kurz VPI.

 

bgrci b

 

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) – zuständig auch für alle Themen rund um Sprengen und Feuerwerk

 

klima b

 

 

Raketenmodellbau Klima GmbH- Ihr Spezialist für   Raketenmodellbau, Raucherzeuger und Feuerwerk – und natürlich Feuerwerk der Marke Weco

 

ramog b

 

 

Die Ramog e.V. (Raketen-Modellsport-Gemeinschaft e.V.) ist ein Modellraketen-Sportverein und trägt unter anderem Teilwettbewerbe zur deutschen Meisterschaft im Modellsport aus.

 

 

 

Glanzlichter der Feuerwerkskunst

 

Pyronale b

 

 

Pyronale – Das Feuerwerk-Championat, bei dem jährlich Anfang September sechs internationale Feuerwerksfirmen um die Krone des wahren Champions kämpfen

 

Collegium Musicum

 

 

"Collegium Musicum auf Schloss Weissenstein" in Pommersfelden - seit 1958 für vier Wochen im Juli/August ein Hort klassischer Musik für junge Nachwuchskünstler aus aller Welt. Ein Highlight ist die Serenade im Schlosshof mit Händels Feuerwerksmusik und großem Barock-Feuerwerk.

 

sommernachtstraum b

 

 

Das Feuerwerk der Superlative im Münchner Olympiapark jeweils Ende Juli – seit einigen Jahren zusätzlich mit einem grandiosen Livekonzert im Olympia-Stadion

 

oensingen b

 

 

Das 60-minütige Feuerwerk Spektakel, welches vor der grandiosen Kulisse des Jura-Südfusses und des Schlosses Neu-Bechburg stattfindet, ist das größte Kunstfeuerwerk der Schweiz und findet alle 3 Jahre statt.

 

rhein in flammen b

 

Entlang der schönsten Rheinabschnitte finden jährlich von Mai bis September die Feuerwerksspektakel „Rhein in Flammen®" statt. Bengalfeuer tauchen die Uferpromenaden und Sehenswürdigkeiten zwischen Rüdesheim und Bonn in ein zauberhaftes Rot.

 

koelner-Lichter b

 

 

Die Kölner Lichter sind eine seit 2001 jährlich stattfindende Musik- und Feuerwerksveranstaltung in Köln nach dem Vorbild von Rhein in Flammen. Sie sind eines der größten musiksynchronen Feuerwerke Europas.

 

Gesetze und Vorschriften

Feuerwerk beinhaltet Schwarzpulver
– Schwarzpulver ist Sprengstoff –
Sprengstoff ist direkt mit dem Sprengstoffgesetz verknüpft

 Mit diesen einfachen Worten lässt sich sehr gut erklären, warum niemand, der mit Feuerwerk umgehen, Feuerwerk vertreiben oder Feuerwerk herstellen will, am Sprengstoffgesetz, seinen Verordnungen, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und zahlreichen weiteren Vorschriften vorbei kommt.

Einige wichtige Vorschriften und Regeln sind nachfolgend verkürzt wiedergegeben. Der vollständige Wortlaut ist den entsprechenden Werken zu entnehmen, weitere Vorschriften sind evtl. zu beachten. Wer den tiefen Einstieg in die Materie wagen möchte, der sei an die zahlreichen Links zu den vollständigen Texten am Ende dieses Artikels verwiesen.

 Feuerwerkseinteilung

Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt und die Zuordnung wird, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gemäß nachfolgender Tabelle gekennzeichnet:

Kategorie Zulassungs-
zeichen 
Bezeichnung Abgabe an Personen Fachkunde
nötig 
F1 BAM-F1-xxxx Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen
("Jugend- / Tischfeuerwerk")
ab 12 Jahre Nein 
F2 BAM-F2-xxxx Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen
("Silvesterfeuerwerk")
ab 18 Jahre Nein
F3 BAM-F3-xxxx Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen
("Mittelfeuerwerk")
ab 21 Jahre
Erlaubnis nötig
Nein
F4 BAM-F4-xxxx Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen
("Großfeuerwerk")
ab 21 Jahre
Erlaubnis nötig
(Pyrotechniker)
Ja
T1 BAM-T1-xxxx Feuerwerkskörper geringer Gefahr zur Verwendung auf Bühnen
Raketenmotoren bis 20g Treibstoffgewicht
ab 18 Jahre Nein
T2 BAM-T2-xxxx  Feuerwerkskörper großer Gefahr zur Verwendung auf Bühnen
Raketenmotoren ab 20g Treibstoffgewicht
ab 21 Jahre
Erlaubnis nötig
(Pyrotechniker)
Ja
S1 BAM-S1-xxxx Pyrotechnische Sätze geringer Gefährlichkeit ab 18 Jahre Nein
S2 BAM-S2-xxxx Pyrotechnische Sätze großer Gefährlichkeit ab 21 Jahre
Erlaubnis nötig
(Pyrotechniker)
Ja

 

Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen der Gegenstände aus der höchsten Kategorie.

 

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – „Jugendfeuerwerk“

Sie dürfen das ganze Jahr über abgegeben werden, jedoch nur an Personen, die älter als 12 Jahre sind (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren dürfen diese Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Typische Vertreter dieser Kategorie sind Knallteufel, Knallbonbons und Tischfeuerwerk.

 

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – „Silvesterfeuerwerk“

dürfen nur an Personen über 18 Jahre und in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) in festen Verkaufsräumen vertrieben werden. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab 28.12. zulässig. (§22 (1) 1.SprengV)

Die Verwendung von Gegenständen der Kategorie F2 ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten – z.B. Verbot an bestimmten Plätzen, im Altstadtbereich, etc. Prinzipiell ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

An allen anderen Tagen im Jahr darf ein Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgebrannt werden (i.d.R. die Gemeinde / Stadt). (§24 (1) 1. SprengV) Das Feuerwerk ist dabei mindestens 2 Wochen vorher anzuzeigen. Unter Vorlage dieser Genehmigung kann entsprechendes Feuerwerk in zahlreichen Online-Shops oder direkt bei Ihrem lokalen Feuerwerksbetrieb erworben werden – natürlich auch bei der Kunstfeuerwerkfabrik Fritz Sauer.

Achtung: Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Feuerwerksschäden in der Zeit vom 31.12 bis 01.01. Ist ein Feuerwerk außerhalb dieser Zeit geplant, sollte unbedingt die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Feuerwerkers informiert und eine schriftliche Deckungszusage eingeholt werden. Gegebenenfalls ist für dieses singuläre Ereignis eine gesonderte Versicherung abzuschließen!

 

Feuerwerkskörper der Kategorie T1

dürfen nur für den gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke von Personen ab 18 Jahren erworben und verwendet werden; das Verwenden ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Hinweise auf der Verpackung sowie geg. alle weiteren sicherheitsrelevanten Vorschriften gemäß Versammlungsstättenverordnung sind zu beachten.

 

Pyrotechnik in Fußballstadien

Dieses Thema kocht in letzter Zeit massiv unter Fußballfans und den Stadionverantwortlichen hoch.

Prinzipiell ist zu sagen, dass sämtliche Bengallichter der Kategorie T1 zuzuordnen sind und nur von einem bestimmten Personenkreis nach erteilter Erlaubnis bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen. Ein Fußballspiel gehört nicht zur bestimmungsgemäßen Verwendung, eine Zulassung nach befreienden Vorschriften gemäß 1. SprengV liegt nicht vor, das Mitführen oder gar Abbrennen im Stadion ist somit verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht; mit Stadionverboten, Ermittlungs- und Strafverfahren ist zu rechnen.

Der Vertrieb von Feuerwerkskörpern wie z.B. Rauchpulver, Bengalfeuer oder Warnfackeln über eBay ist in Deutschland untersagt, mit einer kostenpflichtigen Abmahnung ist zu rechnen!

 

Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4 und T2

welche die Firma Sauer verwendet, dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern verwendet und an Personen abgegeben werden, welche im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7 oder 27 oder eines Befähigungsschein nach § 20 SprengG sind. Das Feuerwerk ist spätestens 2 Wochen vorher durch die ausführende Firma bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Abbrennplatz ist vorher zu besichtigen und auf Eignung zu prüfen.

 

Pyrotechnische Munition

fällt nicht unter das Sprengstoffgesetz, sondern unter das Waffengesetz. Der Handel ist nur mit einer Munitionshandelserlaubnis gestattet.

 

Bühnenfeuerwerk

§ 23 (6) 1.SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen dürfen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie bei Film- und Fernsehproduktionen nur dann vorgeführt werden, wenn sie vorher verwendungsgemäß erprobt worden sind. Die Erprobung bedarf der Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle, die Verwendung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern bedarf der Genehmigung der für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stelle (Ordnungsamt) und ist zwei Wochen vorher anzuzeigen.

 

§ 35 VStättV (Versammlungsstättenverordnung)

(2) In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und Anzündmitteln und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Auf das Verbot ist dauerhaft und gut sichtbar hinzuweisen.

 

BGV C1 (BG-Vorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung")

- § 1 Diese Vorschrift gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten und den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie. Hierzu zählen u.a. Spielflächen in Mehrzweckhallen und Schulen, Varietés und Kabaretts, Bars und Diskotheken.

- § 28 pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter Aufsicht einer ausgebildeten Fachkraft, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Berechtigung für die vorgesehene Tätigkeit ist, verwendet werden.

Bühnenfeuerwerksartikel der Kategorie T1 und T2 dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film- und Fotoproduktionen, sowie Musik-, und Showveranstaltungen verwendet werden. Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher sind nur gegen Aushändigung eines schriftlichen Auftrages mit Bescheinigung der Verwendung für zugelassene Zwecke erlaubt. Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher sind nur in ungeöffneter Originalverpackung erlaubt.

Die oben bezeichneten Vorschriften basieren auf deutschen Gesetzen. Bitte beachten Sie, dass in anderen Ländern andere Vorschriften in Bezug auf die Verwendung von pyrotechnischen Bühnen- und Showequipment gelten können! Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Land zuständigen Behörden.

 

Gesetzestexte und Vorschriften (Auswahl)

 Weitere Links